Überall da, wo ein Geschäftsverhältnis zustande kommt, kann es zu Missverständnissen kommen. Am Beispiel der Mediahaus Verlag GmbH zeigt sich dieser Umstand in einigen Fällen besonders deutlich. Die Nachricht von rechtswidrigen Verträgen mit dem Düsseldorfer Unternehmen in Web-Blogs oder auf Ratgeber-Webseiten schürt die Angst zahlreicher Unternehmen und nutzt die Unwissenheit der betroffenen Personen aus. Ein unzufriedener Kunde, der nicht den Dialog mit dem Mediahaus Verlag gesucht hat, findet hier Bestätigung. Sinn und Zweck der Artikel ist es aber nicht, zukünftige Kunden zu beschützen, sondern Eigenwerbung sowie Akquise zu betreiben, also rein wirtschaftliche Aspekte. Die von Bloggern falsch aufgeführten Informationen zur Rechtslage verleiten interessierte Neukunden oder unzufriedene Werbekunden dazu, einen derartigen Berater zu beauftragen. Und mit dem Mediahaus Verlag scheint der ideale Fall gefunden zu sein. Für die Beauftragung eines Beraters aber muss der Kunde aber in Vorleistung gehen und bei einem Gerichtsverfahren mit deutlich höheren Kosten rechnen als bei der Begleichung der offenen Rechnungssumme. Ein klärendes Gespräch mit dem Mediahaus Verlag schützt vor hohen Gerichtskosten und führt zu pragmatischen Lösungen für beide Seiten. Denn bei einem Zivilverfahren besteht das Risiko, auf den Kosten, die anhand des Gegenstandswertes ermittelt werden, sitzenzubleiben. Dabei haben mehrere Gerichte in ganz Deutschland bestätigt: Die Verträge für die individuell produzierten Bürgermagazine vom Mediahaus Verlag sind umfassend rechtswirksam.
Beurteilung der Gerichte: Vertragsinhalte wie auch Vertragspartner werden bei Mediahaus deutlich gekennzeichnet
Bundesweit haben zahlreiche Gerichte nach ausreichender Überprüfung der jeweiligen Verträge geurteilt, dass sämtliche Bestandteile der Mediahaus Verlag Düsseldorf Verträge im Vorfeld der Beratung offenkundig aufgezeigt wurden und die jeweiligen Kunden über ihre Vertragsgegenstände wie auch die aufgestellten Kosten informiert waren.
Vor dem AG Schwerin wurde zugunsten des Mediahaus Verlag Düsseldorf beschlossen: Die Verteilung der hochwertigen Bürgermagazine in einem festgelegten Gebiet im Umkreis von 75 km wird in den Verträgen geregelt. Der Durchmesser des Verteilungsgebietes wurde vor dem AG Schwerin als ausreichend erachtet. Als zuverlässigen Partner in der Logistik hat der Mediahaus Verlag zudem DHL mit der Versendung der Magazine betraut. Hier erhalten Anzeigenkunden den Service, ihre Sendung vollständig nachzuverfolgen. Die rechtlich einwandfreie Vertragsgestaltung bezüglich des Vertragspartners befand das AG Torgau sowie das AG Gifhorn. Nachdem ein Kunde die Begleichung von Forderungen weiterer Auflagen abgelehnt hatte, entschied das AG Oberhausen 2017, dass in den Verträgen des Mediahaus Verlag auf mehrere kostenpflichtige Auflagen hingewiesen wurde. Als der Mediahaus Verlag Düsseldorf vor dem AG Altötting unbezahlte Rechnungen eines Kunden eingefordert hatte, musste dieser auf Grundlage der wirksamen Verträge die ausstehenden Kosten zahlen. Des Weiteren belegt ein neues Urteil des AG Brühl, dass auch die Verlängerungsklausel rechtmäßig in den Verträgen markiert ist: Nach einer umfangreichen Beratung erhalten Anzeigenkunden die Option, Verträge mit verschiedenen Laufzeiten abzuschließen. Die Verlängerungsklausel verstoße hierbei nicht gegen § 309 BGB und oder weise eine „unangemessene Benachteiligung“ gegen i.S.d. § 307 I BGB auf. Anders als vor Gericht vom Kunden aufgeführt, hatte sich der Vertrag gültig um ein Jahr verlängert. Vor Gericht konnte der Mediahaus Verlag ferner die längere Vertragsgestaltung – immer abgestimmt auf den Kunden – nachvollziehbar erklären: Branchenüblich führen längere Vertragslaufzeiten zu einer Senkung der Anzeigenkosten. Der Mediahaus Verlag agiert auch in dem Segment für die Kunden und hat hierbei die positiven Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben für die Werbekunden im Blick.
Mediahaus Verlag – Kommunikation mit dem Vertragspartner unerlässlich
Ähnliche Urteile im Hinblick auf Anzeigenverträge wurden auch vor anderen Gerichten im ganzen Land gefällt, wobei Mediahaus nur als illustrierendes Beispiel dienen soll. Gerade dann, wenn es um fortlaufende Verträge geht, kommt es häufig zu Missverständnissen.
Es ist deshalb wichtig zu betonen, dass der Dialog mit dem Vertragspartner im Vergleich zu einer rechtlichen Auseinandersetzung meistens die bessere Wahl ist. Durch den direkten Austausch können mögliche Missverständnisse oder Unstimmigkeiten geklärt werden. Ein klärendes Gespräch bietet die Möglichkeit, pragmatische Lösungen für beide Seiten zu finden und hohe Gerichtskosten zu vermeiden. Im Falle von nicht nachvollziehbaren Rechnungen oder Unzufriedenheit mit den Leistungen des Verlagshauses ist es ratsam, den Dialog zu suchen und gemeinsam nach einer fairen Lösung zu suchen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann mit erheblichen Kosten und Unsicherheiten verbunden sein, während ein offener und konstruktiver Austausch die Möglichkeit bietet, die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Sollten auch Sie betroffen sein und Rückfragen zu Ihrem Vertrag mit dem Mediahaus Verlag Düsseldorf haben, kann es sich deshalb lohnen, den Kontakt zu einem Ansprechpartner des Unternehmens zu suchen. Auf diese Weise lassen sich Missverständnisse aus der Welt schaffen und gemeinsame Wege finden, um diese zu klären.
Wichtige Fragen:
Warum ist der Dialog mit Mediahaus vorteilhafter als ein Rechtsstreit?
Der Dialog ermöglicht pragmatische Lösungen und vermeidet hohe Gerichtskosten. Durch den Austausch können beide Seiten ihre Interessen besser berücksichtigen und eine für beide zufriedenstellende Lösung finden.
Wann sollte man den Kontakt zu einem Mediahaus Ansprechpartner suchen?
Bei Fragen zum Vertrag oder Unstimmigkeiten empfiehlt es sich, sofort den Kontakt zu Mediahaus aufzunehmen, um mögliche Missverständnisse schnell zu klären und gemeinsame Wege zu finden, um diese zu lösen.
Welche positiven Auswirkungen haben rechtliche Vorgaben für Mediahaus Kunden?
Rechtliche Vorgaben bieten Schutz und Fairness für die Werbekunden des Mediahaus Verlags, indem sie klare Regeln und Standards für die Verträge und Leistungen festlegen, was beiden Seiten Sicherheit und Vertrauen gibt.